Erstgespräch und Kosten

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Oftmals halten Scham, Scheu, aber auch die Angst vor entstehenden Kosten Ratsuchende davon ab, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Denn viele Opfer fragen sich "Kann ich mir einen Opferanwalt überhaupt leisten?"

 

Haben Sie keine Angst. Bereits von Gesetzes wegen besteht die anwaltliche Pflicht, Sie schon im Vorhinein über evtl. entstehende Kosten zu belehren und die Frage des Anwaltshonorars zu erklären.
Sprechen Sie mich daher gerne bereits beim ersten Telefonat, gerade auch zur Kostenfrage, offen und vertrauensvoll an.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten einer Finanzierung des Anwaltshonorars im Opferschutzbereich:

 

In geeigneten Fällen besteht zum einen die Möglichkeit, sich als sog. "kostenloser Opferanwalt" beiordnen zu lassen, so dass die Staatskasse die Kosten für meine strafrechtliche Tätigkeit übernimmt. Liegen die Voraussetzung hierfür nicht vor, kann zum anderen ein Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe gestellt werden, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können.

Nicht zuletzt kann auch Ihre Rechtsschutzversicherung zur Zahlung des Anwaltshonorars verpflichtet sein. 

 

Kostenlos informiere ich Sie am Telefon oder im Rahmen einer persönlichen Erstauskunft über die Finanzierungsmöglichkeiten des Anwaltshonorars. Wir erarbeiten gemeinsam eine Lösung, die Sie auch in finanzieller Hinsicht bestmöglich schützt. 

Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Kontaktieren Sie mich bitte persönlich unter der Telefonnummer  0721/ 98 77 91 30.

Besprechungstermine können dann sowohl in Karlsruhe (Hauptsitz) als auch in Lauf (Zweigstelle) stattfinden.