Schon mit Beginn meiner Selbständigkeit im Jahr 2005 fokussierte ich meine Arbeit auf das Strafrecht. Mittlerweile wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe der Titel "Fachanwältin für Strafrecht" verliehen. Ich vertrete fast ausschließlich Opfer in Strafprozessen. Schon vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berate ich Opfer über den Ablauf des Verfahrens, die Folgen, die Risiken, aber auch über sämtliche Handlungsmöglichkeiten. Ich begleite als Opferbeistand zu polizeilichen Vernehmungen und durch das Ermittlungsverfahren. Folgt danach die Gerichtsverhandlung, so vertrete ich das Opfer meist im Wege der Nebenklage, mache dessen prozessuale Rechte geltend und begleite durch das gesamte Prozessgeschehen.
Zudem fordere ich außergerichtlich bzw. gerichtlich die Leistung von Schadenswiedergutmachung (Schmerzensgeld und Schadensersatz) meist im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens ein.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die anwaltliche Betreuung von Stalkingopfern. Hierbei ist meist ein schnelles, konsequentes Vorgehen im Wege des sog. Gefährdungsmanagements angezeigt. Meist in Absprache mit der Polizei wird die bestmögliche Gefahrenabwehr organisiert sowie das juristische Vorgehen entsprechend angepasst. Auch hier erfolgt die Vertretung des Stalkingopfers im Strafprozess.
Wesentliche Deliktsbereiche im Bereich meiner Opfervertretung sind:
Selbstverständlich können Sie sich auch an mich wenden, wenn Sie Opfer einer anderen Straftat wie z.B. Betrug, Diebstahl, Einbruch, etc. geworden sind.
In eher seltenen Fällen übernehme ich auch Strafverteidigungen. Dies allerdings nur nach Abwägung des Einzelfalls. Wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten, kontaktieren Sie mich gerne.
Opferanwältin, Nebenklage, Verletztenbeistand, Vertretung im Strafprozess, Schadensersatz, Gewaltschutz
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Stephanie Vogt - Ihre Anwältin für Opferschutz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
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