Erste Hilfe für Opfer

Das Erstgespräch

Wenn man Opfer einer Straftat wird, hat man zunächst einmal nicht nur mit den körperlichen und seelischen Folgen zu kämpfen, sondern viele sehen sich zunächst einmal einem fast undurchdringbaren "Dschungel" von bürokratischen und juristischen Erfordernissen ausgesetzt. Für viele stellt sich die Frage: "Was muss ich denn jetzt alles tun?", "Welchen Antrag muss ich denn jetzt stellen?" oder "Welche Rechte und juristischen Möglichkeiten habe ich denn jetzt?" 

 

Viele Opfer fühlen sich von dem, was über sie infolge der Tat hereinbricht, überfordert und ausgeliefert. 

 

Der Zweck des Erstberatungsgesprächs ist es, genau diese Unsicherheiten zu beseitigen und der betroffenen Person Struktur und Sicherheit zu geben. Ich verstehe das Erstgespräch daher immer als Wegweiser, welches das Opfer entlasten soll und ihm ein strukturiertes Verständnis dafür vermitteln soll, was jetzt alles zu tun ist und/oder getan werden sollte. 

 

Das Erstberatungsgespräch umfasst daher immer drei wesentliche Themenbereiche:

  • Rechte und Möglichkeiten des Opfers im Strafverfahren
  • Rechte und Möglichkeiten des Opfers zur Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Ansprüche des Opfers nach dem Opferentschädigungsgesetz 

Sollte es sich um einen Fall von Stalking (Nachstellung) oder Häuslicher Gewalt handeln, werden wir zudem noch die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz erörtern. 

 

Ziel dieses Erstberatungsgesprächs wird es immer sein, Sie zu entlasten und Ihnen einen Wegweiser an die Hand zu geben, damit Sie sich auf juristischem Terrain sicher fühlen. 

 

Das Erstberatungsgespräch für Sexualstraftatsopfer: 

 

Häufig führe ich auch Erstberatungsgespräche mit Opfern von Sexualstraftaten, welche sich erst noch entscheiden wollen, ob Sie überhaupt eine Strafanzeige erstatten. Viele haben hierbei das Bedürfnis, sich vor einer Strafanzeige darüber zu informieren, was im Fall einer Strafanzeige auf sie zukommt und wie ein Strafverfahren überhaupt abläuft. Häufig besteht auch die Angst vor Konsequenzen im Fall einer Strafanzeige wie z.B. die Angst vor Rache durch die beschuldigte Person, die Angst vor einer Gegenanzeige oder Verleumdungsklage etc.

 

In einem vertraulichen Gespräch wird daher erörtert: 

  • Der Gang des Ermittlungsverfahrens
  • Begleitung des Opfers als anwaltlicher Verletztenbeistand bzw. Nebenklagebeistand
  • Rechte und Möglichkeiten zum Schutz des Opfers als Zeuge/ Zeugin im Ermittlungsverfahren
  • Rechte und Möglichkeiten des Opfers vor Gericht und zum Schutze des Opfers im Gerichtsverfahren

Besprechungstermine können dann sowohl in Karlsruhe (Hauptsitz) als auch in Lauf (Zweigstelle) stattfinden.